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Wie sollen CLLD-Projektträger bei der Kostenbudgetierung die Beträge der Referenzkostentabelle behandeln, insbesondere in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.)?

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Die in der Referenzkostentabelle angegebenen Beträge verstehen sich als Nettokosten, d. h. ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).

Im Rahmen der Erstellung des Draft Budgets und zur Plausibilisierung der Kosten kann jedoch auch die MwSt. berücksichtigt werden, sofern der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. In solchen Fällen stellt die MwSt. einen tatsächlichen Kostenfaktor dar und darf bei der Kalkulation miteinbezogen werden.

Der fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung ist durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Seite aktualisiert am 28.05.2025