Wann erfolgt die Einstufung der Leistungsgruppen?
Die Einstufung der effektiven Personen je LG erfolgt am Beginn des Projektes (nach Unterzeichnung des Interreg-Vertrags) durch die Erfassung der Personen in coheMON (also spätestens im Zuge der ersten Abrechnung). Die Einstufung bleibt für die ganze Projektlaufzeit unverändert. Siehe Förderfähigkeitsregeln, Punkt. 3.1.1.