Ab wann sind die angefallenen Kosten förderfähig?
Die angefallenen Kosten sind ab Einreichung des Projektantrages bis zum Projektende förderfähig. Demgemäß sind auch jene Kosten förderfähig, welche noch vor der Unterzeichnung des Interreg-Fördervertrages, jedoch nach Einreichung des Projektantrages, anfallen. Diese Kosten sind allerdings nur dann förderfähig, wenn das Projekt genehmigt wird. Das Projektende wird für jedes Projekt individuell im Interreg-Fördervertrag festgelegt, der zwischen der Verwaltungsbehörde und dem Lead Partner geschlossen wird. Das Datum des Beginns der Förderfähigkeit der einzelnen CLLD-Kleinprojekte wird vom Begünstigten (LAG/BZG) selbst im System bei der Einreichung des Projektantrags definiert und sollte in der Regel nicht vor diesem Zeitpunkt liegen. Die Förderfähigkeit der CLLD-Mittelprojekte beginnt ab der korrekten Eingabe des jeweiligen Projektes im Monitoringsystem. Information für genehmigte Projekte des 1. Aufrufs: Das Projektende ist projektspezifisch festzulegen und darf den 31/01/2026 nicht überschreiten. Die Projektdauer kann aufgrund von gerechtfertigten Gründen verlängert werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verwaltungsbehörde (siehe Aufrufdokument, Punkt 8).