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Ab wann sind die angefallenen Kosten förderfähig?

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Die angefallenen Kosten sind ab Einreichung des Projektantrages bis zum Projektende förderfähig. Demgemäß sind auch jene Kosten förderfähig, welche noch vor der Unterzeichnung des Interreg-Fördervertrages, jedoch nach Einreichung des Projektantrages, anfallen. Diese Kosten sind allerdings nur dann förderfähig, wenn das Projekt genehmigt wird. Das Projektende wird für jedes Projekt individuell im Interreg-Fördervertrag festgelegt, der zwischen der Verwaltungsbehörde und dem Lead Partner geschlossen wird. Das Datum des Beginns der Förderfähigkeit der einzelnen CLLD-Kleinprojekte wird vom Begünstigten (LAG/BZG) selbst im System bei der Einreichung des Projektantrags definiert und sollte in der Regel nicht vor diesem Zeitpunkt liegen. Die Förderfähigkeit der CLLD-Mittelprojekte beginnt ab der korrekten Eingabe des jeweiligen Projektes im Monitoringsystem. Information für genehmigte Projekte des 1. Aufrufs: Das Projektende ist projektspezifisch festzulegen und darf den 31/01/2026 nicht überschreiten. Die Projektdauer kann aufgrund von gerechtfertigten Gründen verlängert werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verwaltungsbehörde (siehe Aufrufdokument, Punkt 8).

Seite aktualisiert am 11.06.2026