Welche Art von Arbeitsverträgen ist als „Personalkosten“ zulässig?
Generell gilt, dass die Kostenkategorie „Personal“ sich auf Kosten für Arbeitnehmer öffentlicher und privater Begünstigter bezieht, welche in deren Organisationsstruktur eingegliedert sind und mit der Umsetzung der Projektaktivitäten laut Projektantrag beauftragt werden (siehe FFR Kapitel 3.1). In den Förderfähigkeitsregeln ist nicht im Einzelnen festgelegt, welche Art von Verträgen zulässig sind; die Verträge werden bei der Zuordnung einer Person zu einer Leistungsgruppe überprüft, spätestens im Zuge der ersten Abrechnung einer Person. Das wesentliche definierende Element des Arbeitsvertrags ist das Kriterium der Unterordnung oder Subordination des Arbeitnehmers bezüglich der Anweisungen oder der Kontrolle des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Ort sowie Art und Weise, wie die Arbeit zu erledigen ist. Somit wird auch für einige spezielle Formen von Arbeitsverträgen, wie zum Beispiel Forschungsstipendien und Leiharbeitsverhältnisse („contratti di somministrazione“) festgehalten, dass diese der Kostenkategorie Personal zuzuordnen sind. Damit zusammenhängende Kommissionen für Arbeitsvermittlungsagenturen (externe Dienstleistungen) sind nicht förderfähig.