In welcher Kostenkategorie können Ausgaben für technische Verbrauchsgüter abgerechnet werden?
Technische Verbrauchsgüter, wie etwa Labormaterial (Pipetten, etc.), fallen in die Kostenkategorie „Ausrüstungskosten“, auch wenn sie nicht ins Inventar aufgenommen werden. Handelt es sich jedoch um Büromaterial, fallen die Spesen in die Kostenkategorie „Büro- und Verwaltungsausgaben“.