Wie werden die Kosten für freiwillige Arbeit abgerechnet?
Freiwillige unbezahlte Arbeit gilt als förderfähige Sachleistung, sofern Statut oder Gründungsakt des Begünstigten dessen Nonprofit Charakter belegen und die Notwendigkeit der Abrechnung/Berichterstattung ausreichend begründet ist. Der Wert der unbezahlten freiwilligen Arbeit wird mit 15,00€ pro Stunde bestimmt. Diese Sachleistungen können nur bis zur Höhe der Eigenmittel abgerechnet werden. Siehe FFR Punkt 4.3.