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Was ist zu tun, wenn der nationale Arbeitsvertrag für qualifiziertes Personal einen niedrigeren Stundensatz vorsieht als die angegebenen Werte?

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Standardeinheitskosten sind VKO (SCO’s) d.h vereinfachte Kostenoptionen. Sie beruhen auf ungefähren Beträgen und wurden anhand einer Methodik ausgearbeitet, die die Besonderheiten des gesamten Programmbereichs (IT-AT) berücksichtigt. Die Abrechnung von Personalkosten ist ausschließlich über Standardeinheitskosten möglich, und die Zuordnung zur jeweiligen Stundensatzkategorie erfolgt nach dem Kriterium der überwiegenden Tätigkeit innerhalb des Projekts. In jedem Fall muss der Begünstigte garantieren, dass er die nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält. Durch diese Standardeinheitskosten sollte es möglich sein, die tatsächlichen Personalkosten annähernd zu decken. Es ist möglich, maximal 1.720 Stunden pro Person und Jahr abzurechnen. Bei der Erstellung des Finanzplans ist zu berücksichtigen, dass Krankheits- und Urlaubstage sowie Elternurlaub nicht förderfähig sind. Jeder im Programm Interreg IT-AT 21-27 vorgesehene/ erstattungsfähige Pauschalbetrag wird auf der Grundlage des vorgesehenen/ förderfähigen Personalbetrags berechnet. Die einzige Ausnahme ist der Pauschalsatz von 4% für Büro- und Verwaltungskosten, der auf der Grundlage der direkten Kosten berechnet wird, wenn keine Personalkosten anfallen. Siehe Punkt 3 der FFR.

Seite aktualisiert am 03.09.2024