Leitlinien für die Prüfung des DNSH-Prinzip und die Sicherung der Klimaverträglichkeit
Leitlinien für die Prüfung des DNSH-Prinzip und die Sicherung der Klimaverträglichkeit
2021-2027Leitlinien für die Prüfung des DNSH-Prinzip und die Sicherung der Klimaverträglichkeit
Leitlinien für die Prüfung des DNSH-Prinzip und die Sicherung der Klimaverträglichkeit
Die Leitlinien beschreiben die Ex-ante- und Ex-post-Prüfungen, die zur Unterstützung der Tätigkeit der Programmbehörden, in Bezug auf den „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Grundsatz durchzuführen sind.
Der DNSH-Grundsatz ist im Jahre 2021 als neues Überprüfungssystem für öffentliche Investitionen in Kraft getreten. Er gilt für den staatlichen Wiederaufbauplan PNRR, aber auch für alle kohäsionspolitischen Programme, einschließlich des EFRE, für den Programmplanungszeitraum 2021–2027. In diesem Rahmen müssen die Durchführungsorgane sicherstellen, dass die geförderten Maßnahmen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der sechs Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Taxonomie-Verordnung führen.