Aufrufe
Aufrufe Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027

Infos und Termine
Aufrufstermine
Die Fördermittel für Interreg-Projekte werden über drei Aufrufe zur Einreichung von Projekten vergeben, die während der Laufzeit des Programms veröffentlicht werden.
Für jeden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gibt es ein Start- und ein Enddatum, nach dem kein Projekt mehr eingereicht werden kann. Die Finanzierung kann bis zu 80% der gesamten Projektkosten abdecken, während die restlichen Kosten durch nationale, regionale und kommunale öffentliche Mittel und/oder Eigenmittel gedeckt werden.
Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten (CalendarioAvvisi_Opportunita_CCI2021IT16RFPR012)
Informationen zu den Aufrufen für Projekte der Priorität 4 – CLLD finden Sie auf dieser Seite.
1. Aufruf
Prioritäten
Budget
Start
Ende
2. Aufruf
Prioritäten
Budget
Start
Ende
3. Aufruf
Prioritäten
Budget
Start
Ende
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Mehr zu den Aufrufen
Name
Erster Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
Laufzeit
20/01/2023 – 19/04/2024
Beschreibung
Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten wird den Antragstellern empfohlen, sich bis 30. März für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. Um diesen Vorgang transparent und zielorientiert durchführen zu können, laden Sie bitte das Formular zur Unterbreitung eines Projektvorschlags zum Orientierungsgespräch mitzubringen. In diesem Rahmen werden die RK eine erste unverbindliche Einschätzung der Projektidee hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Programmzielen und der Förderbarkeit vornehmen. Weiters werden Sie entsprechende Informationen über die mögliche nationale Kofinanzierung bekommen.
Bitte lesen Sie den Text des ersten Aufrufs sorgfältig durch.
Prioritäten
Im Rahmen des Aufrufs werden insbesondere Initiativen zur Förderung von vier Prioritäten unterstützt: Innovation und Unternehmen, Klimawandel und biologische Vielfalt, nachhaltiger und kultureller Tourismus sowie Abbau grenzüberschreitender Hindernisse.
Die in diesem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf insgesamt 23.500.000 Euro EFRE-Mittel, die sich wie folgt aufteilen:
Priorität 1: 8.250.000,00 €
Priorität 2: 8.250.000,00 €
Priorität 3: 4.000.000,00 €
Priorität 5: 3.000.000,00 €
Präsentation von Vorschlägen
Die Antragstellung wird elektronisch über das Monitoringsystem des Programms „coheMON“ durchgeführt, wo der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen Zugang zu coheMON erstellt haben und über eine digitale Unterschrift verfügen. Bereits im System vorhandene Partner müssen keinen neuen Account erstellen. Für italienische Partner wird ausdrücklich empfohlen den Zugang mittels SPID zu erstellen. Das Projekt wird in allen Phasen, von der Einreichung des Projektantrages bis zum effektiven Projektabschluss, über coheMON verwaltet, sowohl vonseiten der Begünstigten – wobei dem LP eine größere Verantwortung zukommt –, als auch vonseiten der Programmbehörden.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung des Systems haben, konsultieren Sie bitte das coheMON-Handbuch.
Es wird dringend empfohlen, die Einreichung einige Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist, also am 19. April um 12 Uhr mittags, abzuschließen, da das Einreichungsverfahren die Zusammenarbeit aller Projektpartner erfordert.
Bewertung von Vorschlägen
Nach Ende des Aufrufs erfolgt die Bewertung durch das Gemeinsame Sekretariat. Dabei wird es von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, von externen Experten unterstützt. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die Unabhängigkeit aller Bewerter.
Das Bewertungsverfahren, das in etwa 25 Wochen dauert, sieht zwei Schritte vor:
1. Zulassungsprüfung: Es wird geprüft, ob die Anträge die Mindestanforderungen der EU-Verordnungen, des Programms und des Aufrufs erfüllen. Im Fall einer negativen Bewertung in dieser Phase wird das Projekt als unzulässig zurückgewiesen und wird keiner weiteren Bewertungunterzogen.
2. Strategisch-operative Bewertung: Sie dient der Erstellung einer Rangordnung der eingereichten Projektanträge und fußt auf qualitative Bewertungskriterien. Das Augenmerk wird auf strategische, operative und inhaltliche Aspekte gelegt. Parallel dazu erfolgt eine Überprüfung der Anträge der Projektpartner in den jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichen durch die Regionalen Koordinierungsstellen, um die Kohärenz und Synergie der Projekte mit den regionalen, länderspezifischen und nationalen Politiken zu überprüfen.
Aufgrund der Ergebnisse der Zulassungsprüfung und der strategisch-operativen Bewertung erstellt das Gemeinsame Sekretariat einen entsprechenden Rangordnungsentwurf zu den eingereichten Projektanträgen, welcher dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird. Dieser überprüft den Rangordnungsentwurf und genehmigt bzw. lehnt die Projekte definitiv ab.
Näheres zur Methodik und dem Verfahren der Projektbewertung lesen Sie im entsprechenden Dokument Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte.
Ergebnis
Auf den Aufruf hin wurden insgesamt 54 Projektvorschläge eingereicht, von denen die meisten (insgesamt 30) zur Priorität 1 gehörten (19,8 Millionen verfügbare Mittel).
Nach einer sorgfältigen Bewertung hat der Lenkungsausschuss schließlich eine Rangliste erstellt und für die Finanzierung von 38 Kooperationsprojekten gestimmt, von denen 21 auf die Priorität 1, vier auf die Priorität 2, neun auf die Priorität 3 und vier auf die Priorität 5 ausgerichtet waren. Insgesamt wurden 23,5 Millionen Euro (EFRE) bereitgestellt. Die Ranglisten finden Sie weiter unten.
Nützliche Dokumente:
Name
Zweiter Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
Laufzeit
23/03/2024 – 23/05/2024
Beschreibung
Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten wird den Antragstellern empfohlen, sich bis 30. April für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. Um diesen Vorgang transparent und zielorientiert durchführen zu können, laden Sie bitte das Formular zur Unterbreitung eines Projektvorschlags zum Orientierungsgespräch mitzubringen. In diesem Rahmen werden die RK eine erste unverbindliche Einschätzung der Projektidee hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Programmzielen und der Förderbarkeit vornehmen. Weiters werden Sie entsprechende Informationen über die mögliche nationale Kofinanzierung bekommen.
Bitte lesen Sie den Text des zweiten Aufrufs sorgfältig durch.
Prioritäten
Der Aufruf fördert Initiativen im Rahmen von drei Prioritäten: Klimawandel und biologische Vielfalt (Priorität 2), nachhaltiger und kultureller Tourismus (Priorität 3) und Abbau grenzüberschreitender administrativer Hindernisse (Priorität 5).
Die im Rahmen dieses Aufrufs zur Verfügung stehenden Gelder belaufen sich auf insgesamt 18.000.000 EUR an EFRE-Mitteln, die sich wie folgt aufteilen:
Priorität 2: 13.000.000 €
Priorität 3: 3.000.000 €
Priorität 5: 2.000.000 €
Präsentation von Vorschlägen
Die Antragstellung wird elektronisch über das Monitoringsystem des Programms „coheMON“ durchgeführt, wo der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen Zugang zu coheMON erstellt haben und über eine digitale Unterschrift verfügen. Bereits im System vorhandene Partner müssen keinen neuen Account erstellen. Für italienische Partner wird ausdrücklich empfohlen den Zugang mittels SPID zu erstellen. Das Projekt wird in allen Phasen, von der Einreichung des Projektantrages bis zum effektiven Projektabschluss, über coheMON verwaltet, sowohl vonseiten der Begünstigten – wobei dem LP eine größere Verantwortung zukommt –, als auch vonseiten der Programmbehörden.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung des Systems haben, konsultieren Sie bitte das coheMON-Handbuch.
Es wird dringend empfohlen, die Einreichung einige Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist, also am 23. Mai um 12 Uhr mittags, abzuschließen, da das Einreichungsverfahren die Zusammenarbeit aller Projektpartner erfordert.
Bewertung von Vorschlägen
Nach Ende des Aufrufs erfolgt die Bewertung durch das Gemeinsame Sekretariat. Dabei wird es von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, von externen Experten unterstützt. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die Unabhängigkeit aller Bewerter.
Das Bewertungsverfahren, das in etwa 25 Wochen dauert, sieht zwei Schritte vor:
1. Zulassungsprüfung: Es wird geprüft, ob die Anträge die Mindestanforderungen der EU-Verordnungen, des Programms und des Aufrufs erfüllen. Im Fall einer negativen Bewertung in dieser Phase wird das Projekt als unzulässig zurückgewiesen und wird keiner weiteren Bewertungunterzogen.
2. Strategisch-operative Bewertung: Sie dient der Erstellung einer Rangordnung der eingereichten Projektanträge und fußt auf qualitative Bewertungskriterien. Das Augenmerk wird auf strategische, operative und inhaltliche Aspekte gelegt. Parallel dazu erfolgt eine Überprüfung der Anträge der Projektpartner in den jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichen durch die Regionalen Koordinierungsstellen, um die Kohärenz und Synergie der Projekte mit den regionalen, länderspezifischen und nationalen Politiken zu überprüfen.
Aufgrund der Ergebnisse der Zulassungsprüfung und der strategisch-operativen Bewertung erstellt das Gemeinsame Sekretariat einen entsprechenden Rangordnungsentwurf zu den eingereichten Projektanträgen, welcher dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird. Dieser überprüft den Rangordnungsentwurf und genehmigt bzw. lehnt die Projekte definitiv ab.
Näheres zur Methodik und dem Verfahren der Projektbewertung lesen Sie im entsprechenden Dokument Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte.
Ergebnis
Im Aufruf wurden insgesamt 29 Projektvorschläge eingereicht, davon die meisten (14) in Priorität 2.
Nach einer sorgfältigen Bewertung hat der Lenkungsausschuss schließlich eine Rangliste erstellt und für die Finanzierung von 25 Kooperationsprojekten gestimmt, 13 in Priorität 2, acht in Priorität 3 und vier in Priorität 5. Insgesamt wurden 13,8 Millionen Euro (EFRE) bereitgestellt. Die Ranglisten finden Sie unten.
Nützliche Dokumente:
Name
Dritter Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
Laufzeit
25/03/2025 – 01/07/2025
Beschreibung
Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten, wird den Antragstellern empfohlen, sich bis 11. Juni für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. Um diesen Vorgang transparent und zielorientiert durchführen zu können, nehmen Sie bitte das Formular zur Unterbreitung eines Projektvorschlags zum Orientierungsgespräch mit. Dort werden die RK eine erste unverbindliche Einschätzung der Projektidee hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Programmzielen und der Förderfähigkeit vornehmen. Weiters werden Sie entsprechende Informationen über die mögliche nationale Kofinanzierung bekommen.
Bitte lesen Sie den Text des dritten Aufrufs sorgfältig durch.
Prioritäten
Der Aufruf fördert Initiativen im Rahmen von vier Prioritäten: Innovation und Unternehmen (Priorität 1), Klimawandel und biologische Vielfalt (Priorität 2), nachhaltiger und kultureller Tourismus (Priorität 3) und Abbau grenzüberschreitender administrativer Hindernisse (Priorität 5).
Die im Rahmen dieses Aufrufs zur Verfügung stehenden Gelder belaufen sich auf insgesamt 16.500.000 EUR an EFRE-Mitteln, die sich wie folgt aufteilen:
- Priorität 1: 5.031.706,00 Euro
- Priorität 2: 8.946.076,00 Euro
- Priorität 3: 322.890,00 Euro
- Priorität 5: 2.199.328,00 Euro
Es wird darauf hingewiesen, dass für Priorität 3 „Nachhaltiger Tourismus und kultureller Tourismus“ aufgrund der begrenzten Mittel nur ein strategisches Projekt unter Beteiligung aller Programmregionen genehmigt wird.
Präsentation von Vorschlägen
Die Antragstellung wird elektronisch über das Monitoringsystem des Programms „coheMON“ durchgeführt, wo der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen Zugang zu coheMON erstellt haben und über eine digitale Unterschrift verfügen. Bereits im System vorhandene Partner müssen keinen neuen Account erstellen. Für italienische Partner wird ausdrücklich empfohlen den Zugang mittels SPID zu erstellen. Das Projekt wird in allen Phasen, von der Einreichung des Projektantrages bis zum effektiven Projektabschluss, über coheMON verwaltet, sowohl vonseiten der Begünstigten – wobei dem Lead Partner eine größere Verantwortung zukommt –, als auch vonseiten der Programmbehörden.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung des Systems haben, konsultieren Sie bitte das coheMON-Handbuch.
Es wird dringend empfohlen, die Einreichung einige Tage vor Ablauf der Einreichfrist, also am 1. Juli 2025 um 12 Uhr mittags, abzuschließen, da das Einreichverfahren die Zusammenarbeit aller Projektpartner erfordert.
Bewertung von Vorschlägen
Nach Ende des Aufrufs erfolgt die Bewertung durch das Gemeinsame Sekretariat. Dabei wird es von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, durch externe Expertise unterstützt. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die Unabhängigkeit aller Bewertenden.
Das Bewertungsverfahren, das in etwa 25 Wochen dauert, sieht zwei Schritte vor:
- Zulassungsprüfung: Es wird geprüft, ob die Anträge die Mindestanforderungen der EU-Verordnungen, des Programms und des Aufrufs erfüllen. Im Fall einer negativen Bewertung in dieser Phase wird das Projekt als unzulässig zurückgewiesen und wird keiner weiteren Bewertung unterzogen.
- Strategisch-operative Bewertung: Sie dient der Erstellung einer Rangordnung der eingereichten Projektanträge und fußt auf qualitativen Bewertungskriterien. Das Augenmerk wird auf strategische, operative und inhaltliche Aspekte gelegt. Parallel dazu erfolgt eine Überprüfung der Anträge der Projektpartner in den jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichen durch die Regionalen Koordinierungsstellen, um die Kohärenz und Synergie der Projekte mit den regionalen, länderspezifischen und nationalen Politiken zu überprüfen.
Aufgrund der Ergebnisse der Zulassungsprüfung und der strategisch-operativen Bewertung erstellt das Gemeinsame Sekretariat einen entsprechenden Rangordnungsentwurf zu den eingereichten Projektanträgen, welcher dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird. Dieser überprüft den Rangordnungsentwurf und genehmigt bzw. lehnt die Projekte definitiv ab.
Näheres zur Methodik und dem Verfahren der Projektbewertung lesen Sie im entsprechenden Dokument Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte.
Ergebnis
Im Aufruf wurden insgesamt 52 Projektvorschläge eingereicht, davon 26 in Priorität 1.
Nach einer sorgfältigen Bewertung hat der Lenkungsausschuss schließlich eine Rangliste erstellt und für die Finanzierung von 26 Kooperationsprojekten gestimmt, acht in Priorität 1, 14 in Priorität 2, eines in Priorität 3 und drei in Priorität 5. Insgesamt wurden 16,5 Millionen Euro an EFRE-Mitteln bereitgestellt. Die Ranglisten finden Sie unten.
Nützliche Dokumente:
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